Zusatzvereinbarung Arbeitszeit in Bezug Kurzabsenzen
In der Zusammenarbeit zwischen J&B Personal AG und seinen temporären Mitarbeitern kann es gelegentlich vorkommen, dass die vorgegebenen minimalen Wochenarbeitszeiten gemäß dem anzuwendenden GAV nicht geleistet werden können. Meistgenannte Gründe sind in erster Linie vom Arbeitnehmer kurzfristig beschlossene Freitage- Stunden (Kurzabsenzen), persönliche Termine, RAV, Arzt, Bewilligungsbehörden, Vorstellungsgespräche, Rückreise ins Ausland usw. oder welche innerhalb eines Arbeitstages wahrgenommen werden müssen, oder es sich von vornerein, um einen temporären Teilzeiteinsatz handelt. Zur Verhinderung eines Annahmeverzugs der Arbeitspflicht und der damit verbundenen Lohnzahlungsregularien, muss dies mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers geregelt werden. Wird von der Einsatzfirma ständige angeordnete Annahmeverzug geleistet, steht einer sofortigen Meldepflicht an die J&B Personal AG und der Einsatzfirma zu leisten, dass er Norm-Arbeitszeit einhalten kann.
Zusatzvereinbarung zum Einsatzvertrag
Hiermit bestätigt der unterzeichnende Temporär Mitarbeiter, dass er für Temporär Einsätze welche er für J&B Personal AG leistet, auf die Zusicherung der vertraglichen minimalen Wochenarbeitszeit des anzuwendenden GAV ein reduziertes Pensum akzeptiert und von sich aus wünscht, welche gemäß den oben genannten Gründen entstehen und sich somit ausdrücklich damit einverstanden erklärt, Lohnanspruch nur auf die effektiv gearbeiteten Stunden zu erheben.
Z
Weiterhin bestätig der Arbeitnehmer alle Zulagen gemäß dem Eingesetzten GAV korrekt ausgefüllt zu haben. Diese Vereinbarung wird einmalig beschlossen und unterzeichnet mit Wirkung auf alle bereits geleisteten Einsätzen und auf allen folgenden Einsatzverträge bei der J&B Personal AG. Ansonsten sind Sie verpflichtet jede einzelne Stunden zu belegen und bei einer Kontrolle in Zukunft und Vergangenheit nachträglich jede einzelne Stunden welche Sie nicht gemäß GAV Normstunden in Zukunft oder in der Vergangenheit uns zu bestätigen, bei einem Annahmeverzug. Ihre Pflicht ist es ein korrekter Rapport auszufüllen. Mit der Unterschrift im Vertrag oder direkt auf der Seite vom Annahmeverzug akzeptieren Sie die Reglung des Annahmeverzug und bestätigen in gelesen und verstanden zu haben.
Der Unterzeichnende Mitarbeiter kann diese Zusicherung jederzeit und ohne Angabe von Gründen (in schriftlicher Form) zurückziehen.